I. Vertragspartner und Vertragsgrundlagen
1) LEIV wird vom Landesjugendpfarramt der Ev. Luth. Kirche in Oldenburg (Haareneschstraße 58, 26121 Oldenburg) veranstaltet. Der Veranstalter wird im Folgenden als VA beschrieben.
2) Die Veranstaltung steht allen zwischen 16 und 27 Jahren offen. Der Besitz einer JuLeiCa (JugendLeiter*innenCard) ist Voraussetzung zur Teilnahme. Die Teilnehmenden werden im Folgenden als TN beschrieben.
3) Die Veranstaltung findet an folgenden Wochenenden statt: 24.-26.02.2023 (CVJM Tagungs – und Freizeitstätte Rorichmoor, Hauptwieke 37, 26802 Moormerland), 05.-07.05.2023 (CVJM Tagungs – und Freizeitstätte Rorichmoor, Hauptwieke 37, 26802 Moormerland), 22.-24.09.2023 (CVJM Tagungs – und Freizeitstätte Rorichmoor, Hauptwieke 37, 26802 Moormerland) und vom 01.-03.12.2023 (CVJM Tagungs – und Freizeitstätte Rorichmoor, Hauptwieke 37, 26802 Moormerland).
4) Die Teilnahme an allen 4 Wochenenden ist verpflichtend.
II. Anmeldung
1) Die Anmeldung erfolgt online. Die Anmeldung ist bis zum Schluss der Anmeldung am 31.01.2023 unter und unter leiv.info aufrufbar.
2) Der Veranstalter haftet nicht für die Nichterreichbarkeit der Online-Anmeldung.
III. Preise
1) Der Early Bird Teilnahmebetrag (gültig bis zum 31.12.2022) beträgt 200,-€ (In Worten: Zweihundert). Der reguläre Teilnahmebetrag beträgt 220,-€ (In Worten: Zweihundertzwanzig).
2) Anmeldeschluss ist der 31.01.2023 um 23.59 Uhr.
3) Die Kosten für An- und Abreise trägt der TN.
IV. Leistungen
1) Im unter III. genannten Teilnahmebetrag sind folgende Leistungen inbegriffen:
– Veranstaltungsprogramm wie auf der Veranstaltungswebsite beschrieben.
V. Benachrichtigung über Teilnahme / Auswahlverfahren
1) Sollten mehr Anmeldungen beim Veranstalter eingehen als es verfügbare Plätze auf der Veranstaltung gibt, wird eine Auswahl der Teilnehmenden erfolgen. 2) Eine schriftliche Benachrichtigung (Zu-/Absage) über Erfolg oder Nichterfolg der Anmeldung findet ab dem 01.02.2023 per E-Mail statt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Umfang der Benachrichtigung nach eigenem Ermessen festzulegen.
VI. Persönliche Daten der Teilnehmenden
1) Die persönlichen Daten der Teilnehmenden werden zu organisatorischen Zwecken erhoben und von Mitarbeiter*innen des Veranstalters verarbeitet.
2) Der TN hat jederzeit das Recht, Auskunft über den Umfang der gespeicherten Daten zu verlangen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte wird durch den Veranstalter ausgeschlossen.
VII. Veranstaltungsregeln
1) Die Veranstaltungsregeln werden den TN rechtzeitig, spätestens zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Allgemeine Bestimmungen des Jugendschutzes (JuSchG) bleiben hiervon unberührt.
2) Der Veranstalter behält sich das Recht vor bei Nichteinhalten der Regeln, insbesondere bei schweren Regelverstößen, einzelne TN von der Veranstaltung auszuschließen. Die Kosten für eine vorzeitige Rückreise gehen hierbei zu Lasten des TN.
VIII. Rechnungsstellung und Zahlung
1) Die Zahlung des Teilnahmebetrags erfolgt per Rechnung an die Teilnehmer*in oder an die gesetzlichen Vertreter*in.
2) Der Teilnahmebetrag wird mit Anmeldung fällig. Die Zahlungsaufforderung wird vom Veranstalter per Mail zugestellt.
3) Die Zahlung muss innerhalb der angegebenen Frist erfolgen.
4) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Anmeldung des TN bei fehlendem Zahlungseingang zu stornieren.
IX. Stornierung/Rücktritt
Tritt der TN von der Anmeldung zurück oder tritt der TN LEIV nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung verlangen. Dieser beträgt bei einem Rücktritt:
bis 31 Tage vor Beginn: 5 % des Reisepreises
bis 14 Tage vor Beginn: 20 % des Reisepreises
bis 7 Tage vor Beginn: 40 % des Reisepreises
ab 7 Tage bis zum Beginn: 50 % des Reisepreises
ab 2 Tage bis zum Beginn: 60 % des Reisepreises
und bei Nichtantritt von LEIV: 90 % des Reisepreises.
Dem TN wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Veranstalter überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die pauschale Entschädigung.
X. Höhere Gewalt
1) Wird LEIV in Folge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch die TN den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Der Veranstalter wird dann den gezahlten Teilnahmebetrag erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
XI. Zuschüsse
1) LEIV wird zum Teil aus Bildungsmitteln und kommunalen Zuschüssen finanziert. Diese Zuschüsse sind durch den Veranstalter schon bei der Preisgestaltung berücksichtigt und dürfen durch die TN nicht noch einmal in Anspruch genommen werden.
2) Zuschüsse oder Beihilfen von Kirchengemeinden, CVJM-Ortsvereinen etc. kann der TN selbst bei der zuständigen Stelle beantragen.
XII. Absage des Seminars, Leistungs- und Preisänderungen
1) Der Veranstalter kann bis zum 15.02.2023 die Veranstaltung absagen, sofern eine minimale Teilnehmenden Zahl nicht erreicht wird, die eine kostendeckende Durchführung gewährleistet.
2) Der Veranstalter ist berechtigt, die Leistungen aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen, die in diesen Teilnahmebedingungen veröffentlicht sind und nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
3) Der Veranstalter ist verpflichtet, den TN über eine zulässige Absage der Veranstaltung bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl bzw. bei höherer Gewalt oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
4) Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung kann der TN vom Vertrag zurücktreten. Dieses Recht kann er binnen einer Woche dem Veranstalter gegenüber geltend machen. Wir empfehlen die Schriftform.
XIII. Haftungsbegrenzung
1) Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist – unabhängig vom Rechtsgrund – der Höhe nach beschränkt auf einen Betrag von 500,- Euro. Soweit ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem TN entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung des Veranstalters ist beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls beschränkt ist.
2) Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust von persönlichem Eigentum des TN.
XIV. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
1) Werden einzelne Leistungen vom Veranstalter nicht vertragsgemäß erbracht¸ hat der TN nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des Schadenersatzes, wenn er es nicht schuldhaft unterlässt, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen.
2) Tritt ein Mangel auf, muss der TN eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Erst danach darf er selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Teilnahme kündigen.
3) Alle Teilnehmenden von LEIV sind während der Wochenenden unfall- und haftpflichtversichert. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Krankheit, selbstverschuldete Unglücksfälle und Verlust von Gegenständen.
XV. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
1) Die Rechtsbeziehung zwischen dem VA und dem TN richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des VA.
XVI. Salvatorische Klausel
1) Sollten ein oder mehrere Artikel dieser Bedingungen ungültig sein, behalten alle weiteren Bestimmungen ihre Gültigkeit.
Leitungsteam LEIV, Oldenburg, 11.10.2022